UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 48: Mit­ma­chen

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Dieses Übereinkommen steht allen Staaten zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Umgeschrieben für Kinder

Jedes Land auf der Welt darf die Kinderrechte unterschreiben und damit sagen, dass sie auch in diesem Land gelten. Eine Urkunde dafür wird bei den Vereinten Nationen aufbewahrt.

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