UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 47: Un­ter­schrif­ten

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Dieses Übereinkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikations­urkunden werden beim Generalse­kretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Umgeschrieben für Kinder

Die Kinderrechtskonvention muss von dem Staatsoberhaupt jedes Landes unterschrieben werden. Alle unterschriebenen Dokumente werden von den Vereinten Nationen aufbewahrt.

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