UN-Kinderrechtskonvention

Ar­ti­kel 36: Recht auf Schutz vor je­der Aus­beu­tung

Der Wortlaut aus der UN-Kinderrechtskonvention

Die Vertragsstaaten schützen das Kind vor allen sonstigen Formen der Ausbeutung, die das Wohl des Kindes in irgendeiner Weise be­einträchtigen.

Umgeschrieben für Kinder

Alle Länder müssen das Kind auch vor jeder anderen Ausbeutung schützen. Alle Länder müssen dafür sorgen, dass das Kind niemals ausgenutzt wird, damit es dem Kind immer gut geht.

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Fehlt noch Kinderausbeutungs Formen